Lohnbuchhaltung
Neben der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen gehören unter anderen die Pflege der Mitarbeiterstammdaten, die Führung von Lohnkonten und die Meldung notwendiger Beiträge, z. B. Lohnsteuer und Krankenkassenbeiträge, zu den Aufgaben der Lohnbuchhaltung.
Jeder Arbeitgeber, der Mitarbeiter beschäftigt, ist vom Gesetzgeber zur Lohnbuchhaltung und damit zur Erstellung einer monatlichen Entgeltabrechnung für seine Mitarbeiter verpflichtet.
Egal ob Minijob, Azubi oder Vollzeitkraft.
Alle Pflichtmeldungen werden durch uns automatisch erstellt und verschickt:
- Meldung an das Finanzamt
- Meldung an Sozialversicherungen
- Abrechnung für Mitarbeiter
Ihr Steuerberater erhält von uns eine Einladung zu der Software und hat somit jederzeit Zugriff auf alle Ihre Daten.
Wir arbeiten mit einer Buchhaltungssoftware für Gründer, Freiberufler, Kleinunternehmern und mittelständischen Firmen.
- GoBD testiert, automatisch rechtssicher. Als Online-Lösung immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.
- Automatischer Datenschutz. Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben der DSGVO.
- Von Sozialversicherungen geprüfte Software.
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